Schreibt euer Kind noch heute in den Rentenvorsorgefonds Plurifonds ein und bekommt bis zu 1.100 € Beitrag von der Region Trentino-Südtirol.
So geht’s
Eine sichere Zukunft mit der Unterstützung eurer Region
Schreibt euer Kind in den Rentenvorsorgefonds Plurifonds ein und profitiert vom Beitrag der Region für jedes Kind unter fünf Jahren.
Plant eine sichere Zukunft für eure Liebsten – je früher, desto besser.
Die Vorteile von Plurifonds
Ergänzung der Rente
Seit 1996 richtet sich die Rente nach den während der gesamten beruflichen Laufbahn eingezahlten Beiträgen und nicht mehr nach dem Gehalt der letzten Berufsjahre. Deshalb ist es wichtig, die staatliche Rente ergänzend aufzubessern und so früh wie möglich schon in jungen Jahren mit regelmäßigen Einzahlungen ein Zusatzkapital aufzubauen, auf das in Zukunft zurückgegriffen werden kann.
Abzugsfähigkeit der Einzahlungen
Die für eure Kinder eingezahlten Beiträge sind jährlich bis zu 5.164,57 € abzugsfähig.
Möglichkeit zur Beantragung eines Vorschusses auf das Kapital aus dem Fonds
Nach acht Mitgliedschaftsjahren im Rentenvorsorgefonds kann der oder die Versicherte einen Vorschuss für Ausgaben beantragen. Wenn ihr eure Kinder oder Enkelkinder jetzt schon in den Zusatzrentenfonds einschreibt, garantiert ihr ihnen, dass dieses Recht im Augenblick von Projektumsetzung oder Hauskauf für sie bereits angereift ist.
So könnt ihr an der Initiative teilnehmen
Vom regionalen Beitrag zu profitieren ist ganz einfach
Schritt 1
Schritt 1
Kommt in eine unserer Agenturen oder in eine unserer Partnerbanken. Ein Berater bzw. eine Beraterin wird euch gerne dabei behilflich sein, die für eure Bedürfnisse geeignetste Lösung zu finden.
Schritt 2
Schritt 2
Schließt für euer Kind oder euer Enkelkind den Rentenvorsorgefonds Plurifonds ab.
Schritt 3
Schritt 3
Reicht den Antrag auf einen regionalen Beitrag ein – hier findet ihr alle Informationen.
Rentenvorsorgefonds
Plurifonds unterschreiben
Möchtet ihr an der regionalen Initiative teilnehmen und einem Rentenvorsorgefonds Plurifonds beitreten?
Häufig gestellte Fragen
Habt ihr Fragen zur regionalen Initiative für neugeborene Kinder? Hier findet ihr alle Antworten auf die häufigsten Fragen.

Die Autonome Region Trentino-Südtirol zahlt bei der Geburt eines jeden Kindes nach Einschreibung des Kindes in einen Zusatzrentenfonds und zur Unterstützung des Beitritts einen Beitrag aus. Der Beitrag steht auch Adoptiv- oder Pflegekindern zu – maßgeblich ist das Datum der Adoption bzw. der Anvertrauung. Der Beitrag kann bis zum fünften Lebensjahr des Kindes bzw. bis zu fünf Jahre nach der Adoption oder Anvertrauung beantragt werden – jedoch nicht länger als bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Beitrag ist unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.

Der Beitrag ist für Kinder gedacht, die nach dem 1. Januar 2025 geboren, adoptiert oder anvertraut wurden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Beitrag wird auch Kindern gewährt, die am 1. Januar 2025 bereits das fünfte Lebensjahr vollendet haben oder noch nicht vollendet haben sowie Kindern, bei denen seit dem Datum der Adoption oder der Anvertrauung noch nicht fünf Jahre vergangen sind.

Der Beitrag wird nach Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person gewährt, das heißt: durch einen leiblichen Elternteil oder einen Adoptivelternteil, durch einen Pflegeelternteil des minderjährigen Kindes, durch den gesetzlichen Vormund des minderjährigen Kindes, durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars. Durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars unter folgendem Link: https://pensplan.com/de/servizio/beitrag-zur-einschreibung-von-neugeborenen-in-die-zusatzvorsorge/

Der Beitrag wird unter folgenden Bedingungen und Voraussetzungen gewährt:

  • Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in einer Gemeinde der Region wohnhaft sein.
  • Das Kind muss bei seiner Geburt in der Region wohnhaft sein bzw. infolge von Adoption oder Anvertrauung den Wohnsitz in der Region erwerben. Für die Jahre nach dem ersten Lebensjahr bzw. dem ersten Jahr der Adoption oder Anvertrauung muss das Kind im Bezugsjahr des Beitrags seinen Wohnsitz in einer Gemeinde der Region haben (diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn der Wohnsitz mindestens zehn Monate lang ununterbrochen bestanden hat).
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das minderjährige Kind bereits in eine Zusatzvorsorgeform gemäß G.v.D Nr. 252 vom 5. Dezember 2005 eingeschrieben sein.

Der Beitrag beläuft sich auf 300 € im ersten Lebensjahr bzw. im ersten Jahr der Adoption oder Anvertrauung und auf 200 € jährlich in den folgenden vier Jahren. Weitere Einzelheiten sind dieser Website zu entnehmen: https://pensplan.com/de/servizio/beitrag-zur-einschreibung-von-neugeborenen-in-die-zusatzvorsorge/.

Gewährt wird der Beitrag in mehreren Jahresraten nach Einreichung eines einmaligen Antrags innerhalb des zweiten Lebensjahres des Kindes bzw. innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Adoption oder Anvertrauung. Unabhängig vom Jahr der Geburt, Adoption oder Anvertrauung des Kindes müssen alle Anträge innerhalb 31. Dezember 2027 eingereicht werden.

ITAS Leben: Erfahrung und Verlässlichkeit über die Jahre
ITAS Leben AG ist das auf Sozialleistungen und Zusatzrentenfonds spezialisierte Unternehmen der ITAS-Gruppe, betreut von ITAS Mutua. Seit 1996 verwaltet ITAS Leben das Versicherungsangebot Leben und den offenen Rentenvorsorgefonds Plurifonds, um die Zukunft der Menschen stets bestmöglich abzusichern.
Der offene Rentenvorsorgefonds Plurifonds ist ein Produkt von ITAS Leben. Mitteilung zu Werbezwecken über Zusatzrentenformen. Vor Vertragsbeitritt Teil I „Grundinformationen für das Mitglied” und Anhang„ Angaben zur Nachhaltigkeit“ des auf www.gruppoitas.it verfügbaren Informationsblattes lesen.