

Die Autonome Region Trentino-Südtirol zahlt bei der Geburt eines jeden Kindes nach Einschreibung des Kindes in einen Zusatzrentenfonds und zur Unterstützung des Beitritts einen Beitrag aus. Der Beitrag steht auch Adoptiv- oder Pflegekindern zu – maßgeblich ist das Datum der Adoption bzw. der Anvertrauung. Der Beitrag kann bis zum fünften Lebensjahr des Kindes bzw. bis zu fünf Jahre nach der Adoption oder Anvertrauung beantragt werden – jedoch nicht länger als bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Beitrag ist unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.
Der Beitrag ist für Kinder gedacht, die nach dem 1. Januar 2025 geboren, adoptiert oder anvertraut wurden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Beitrag wird auch Kindern gewährt, die am 1. Januar 2025 bereits das fünfte Lebensjahr vollendet haben oder noch nicht vollendet haben sowie Kindern, bei denen seit dem Datum der Adoption oder der Anvertrauung noch nicht fünf Jahre vergangen sind.
Der Beitrag wird nach Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person gewährt, das heißt: durch einen leiblichen Elternteil oder einen Adoptivelternteil, durch einen Pflegeelternteil des minderjährigen Kindes, durch den gesetzlichen Vormund des minderjährigen Kindes, durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars. Durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars unter folgendem Link: https://pensplan.com/de/servizio/beitrag-zur-einschreibung-von-neugeborenen-in-die-zusatzvorsorge/
Der Beitrag wird unter folgenden Bedingungen und Voraussetzungen gewährt:
Der Beitrag beläuft sich auf 300 € im ersten Lebensjahr bzw. im ersten Jahr der Adoption oder Anvertrauung und auf 200 € jährlich in den folgenden vier Jahren. Weitere Einzelheiten sind dieser Website zu entnehmen: https://pensplan.com/de/servizio/beitrag-zur-einschreibung-von-neugeborenen-in-die-zusatzvorsorge/.
Gewährt wird der Beitrag in mehreren Jahresraten nach Einreichung eines einmaligen Antrags innerhalb des zweiten Lebensjahres des Kindes bzw. innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Adoption oder Anvertrauung. Unabhängig vom Jahr der Geburt, Adoption oder Anvertrauung des Kindes müssen alle Anträge innerhalb 31. Dezember 2027 eingereicht werden.
